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Der Dienst umfasst die Ausstattung und Wartung der Hörsäle mit Medientechnik.

Hierbei sind einer der 3 Optionen in den Hörsälen eingebaut. Für jede der Optionen wurde eine Anleitung erstellt, die unten angefügt ist.

Option 1: Minimalausstattung eines Hörsaales ist Leinwand, Dokumentenkamera und Beamer mit VGA-Anschluss am Dozententisch.

Option 2: Einige Hörsäle wurden mit VGA- und HDMI-Anschluss für den Beamer ausgestattet, dass die Mediensteuerung am Dozentenpult in den Gebäuden einheitlich ermöglicht.

Option 3: Einzelne Hörsäle wurden mit Videokonferenzfunktionen ausgestattet. Die Videokonferenzsysteme beinhalten eine PTZ (Fernsteuerung)- oder USB-Kamera, Tisch- oder Deckenmikrofon für den Ton und die Übertragung der Veranstaltung in einen gleich ausgestatteten Raum über Zoom oder Microsoft Teams. 

Je nach Anforderung und Alter der Ausstattung können noch folgende Komponenten und Schnittstellen verfügbar sein:

  • zweite Leinwand, zweiter Beamer
  • Mediensteuerung am Dozententisch anstatt Fernbedienung
  • HDMI-Anschluss
  • Visualizer mit Anschluss an Beamer
  • Audioanlage
  • Kreuzschiene

Die Medientechnik in den Hörsälen kann von allen Mitgliedern der Hochschule genutzt werden, Hauptnutzer sind Professoren und Lehrbeauftragte.

Inhaltsverzeichnis

Anleitungen


Allgemeine Anleitungen zur MirrorOP-Verbindung in den einzelnen Räumen:

Anleitung BARCO hsrtpresent MirrorOp 5-003.pdf

Anleitung BARCO hsrtpresent MirrorOp 3-227.pdf

Anleitung BARCO hsrtpresent MirrorOp 3-234.pdf

FAQs

Support

Störungen melden Sie bitte beim Service Desk.

Die Bearbeitungszeiten orientieren sich nach dem Standard Service Level Agreement (SLA).

Dienst beantragen

Der Ausbau von Hörsälen muss bei RMZ beantragt werden. Erstellen Sie hierzu ein Ticket und beschreiben Sie die gewünschten Änderungen: 

https://tickets.reutlingen-university.de/kix/customer.pl

Der Ausbau kann nur im Rahmen von verfügbaren Budgets erfolgen, bei fehlenden Mitteln muss der Antrag abgelehnt werden, es sei denn der Antragsteller stellt die Mittel zur Verfügung.

Pflichten des Benutzers

Die Geräte sind sorgfältig zu behandeln, vor allem die Kabel. Kabel, Adapter etc. dürfen aus den Räumen nicht entfernt werden. Die Verkabelung an der Ausstattung darf ohne Abstimmung mit RMZ nicht verändert werden. Am Ende der Veranstaltung sind die Beamer auszuschalten.


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